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Benutzungsgebühren der Kinderbetreuungseinrichtungen – Zuschussanträge jetzt stellen!

Im Vorfeld des Kindergartenjahres 2016/2017 erinnert die Stadt Schopfheim nachfolgend an die geltende Regelung:

In der Satzung ist ein Grundbeitrag angegeben, der von allen Eltern zu entrichten ist. Die Grundbeiträge werden derzeit zum 01.09.2016 neu überarbeitet. Diese werden nach Beschluss des Gemeinderates veröffentlicht.

Die derzeitigen Grundbeträge:

  1. Gebühren für Regelbetreuung
1 Kind unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 92,– € bei 12
2 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 86,– € bei 12
3 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 79,– € bei 12
4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 73,– € bei 12
über 4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: 0,– €
  1. Gebühren für verlängerte Öffnungszeiten
1 Kind unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 115,– € bei 12
2 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 108,– € bei 12
3 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 99,– € bei 12
4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft:

Monatsbeiträgen

monatlich 91,– € bei 12
über 4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: 0,– €

Zusätzlich zur Staffelung nach Familiengröße gewährt die Stadt einkommensabhängige Zuschüsse zu den Elternbeiträgen:

Stufe / Bruttojahreseinkommen Zuschuss (monatlich) in Höhe von
I/                       0  –  15.000,– € 25 €
II/              15.001  –  25.000,– € 20 €
III/             25.001  –  35.000,– € 15 €
IV/             35.001  –  45.000,– € 10 €
V/             45.001  –  55.000,– € 5 €

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:

  • Wer keinen Zuschussantrag stellt oder über mehr als 55.000,00 € Bruttojahresein- kommen verfügt, zahlt den o.g.
  • Maßgeblich für die Berechnung des Zuschusses sind die gesamten Bruttoeinkünfte des vorangegangenen vollen
  • Der Zuschuss ist gemäß Satzung in jedem Kindergartenjahr für jedes Kind neu zu beantragen.

Eltern, die für das Kindergartenjahr 2016/2017 die Gewährung eines Zuschusses wünschen, werden gebeten, die Zuschussanträge mit den entsprechenden und vollständigen Einkommensnachweisen möglichst bis zum 31.07.2016 einzureichen, damit die Antragsbearbeitung und Bezuschussung rechtzeitig zum 01. September 2016 erfolgen kann.

Die Antragsformulare sind der Stadt Schopfheim, Fachgruppe Bürgerservice, Familie und Soziales, Hauptstraße 23 sowie in den städtischen und kirchlichen Kindertagesstätten erhältlich. Sie können den Zuschussantrag auch online auf www.schopfheim.de/Formulare abrufen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass rückwirkende Bewilligungen generell nicht möglich sind. Dies bedeutet, dass Zuschussanträge während des laufenden Kindergartenjahres immer erst im Monat nach Vorlage der maßgeblichen Unterlagen Berücksichtigung finden können.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Meike Schwald, Tel.: 396-146 und Uta Leisinger, Tel.: 396-152 gerne zur Verfügung.

Eine Mitteilung der Stadt Schopfheim

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