Alle Artikel mit dem Schlagwort: Kinderbetreuungseinrichtungen

Kommunale Mitteilung - meinWiesental.de

Kita präsentiert neu entwickeltes Qualitätshandbuch

Lörrach. Die Mitarbeiterinnen der städtischen Kindertagesstätte Innocel-Quartier haben ein Qualitätshandbuch entwickelt, welches verbindliche Standards für die pädagogische Arbeit definiert. Am Dienstag, 31. Juli um 17.30 Uhr wird es im großen Sitzungsaal des Rathauses der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Qualitätshandbuch bestimmt ab sofort die Richtung für pädagogisches Handeln und Wirken in der Kita Innocel. Die Kita im Innocel-Quartier hat im Juni 2014 ihren Betrieb aufgenommen. Bis zu 147 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt besuchen die Einrichtung. Durch das neue Qualitätshandbuch wird allen Kindern, Eltern und Mitarbeitern eine verlässliche Grundlage für die pädagogische Arbeit, die Bildungsziele und das Miteinander auf hohem pädagogischem Niveau garantiert. Das Qualitätshandbuch hat den Anspruch, sich aktuellen pädagogischen Anforderungen und Entwicklungen entsprechend anzupassen. Gute und funktionierende Kindertageseinrichtungen sind für Fachkräfte Grundvoraussetzung für Arbeitszufriedenheit und Gesundheit. Durch angenehme Arbeitsbedingungen und stetige berufliche Weiterentwicklung sorgt die Kita dafür, dass ein professionelles Arbeiten möglich ist und somit die Bedürfnisse der zu betreuenden Kinder und deren Familien im Vordergrund stehen können. Eine Mitteilung der Stadt Lörrach

Benutzungsgebühren der städt. Kinderbetreuungseinrichtungen – Zuschussanträge jetzt stellen!

Im Vorfeld des Kindergartenjahres 2017/2018 erinnert die Stadt Schopfheim nachfolgend an die geltende Regelung: In der Satzung ist ein Grundbeitrag angegeben, der von allen Eltern zu entrichten ist. Dieser Grundbeitrag beträgt derzeit zwischen 91,00 € und 115,00 € sowie Verlängerte Öffnungszeiten zwischen 114,00 € und 144,00 € je nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder unter 16 Jahren. Familien mit fünf und mehr Kindern sind grundsätzlich von der Entrichtung des Elternbeitrages befreit. Zusätzlich zur Staffelung nach Familiengröße gewährt die Stadt einkommensabhängige Zuschüsse zu den Elternbeiträgen. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten: Wer keinen Zuschussantrag stellt oder über mehr als 55.000,00 € Bruttojahreseinkommen verfügt, zahlt den o.g. Grundbeitrag. Maßgeblich für die Berechnung des Zuschusses sind die gesamten Brutto-Einkünfte des vorangegangenen vollen Kalenderjahres. Der Zuschuss ist gemäß Satzung in jedem Kindergartenjahr für jedes Kind neu zu beantragen. Eltern, die für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Gewährung eines Zuschusses wünschen, werden gebeten, die Zuschussanträge mit den entsprechenden und vollständigen Einkommensnachweisen möglichst bis zum 31.07.2017 einzureichen, damit die Antragsbearbeitung und Bezuschussung rechtzeitig zum 01. September 2017 erfolgen kann. …

Bürger fragen nach Zahlen, Daten, Fakten

Bürgeranhörung zur künftigen Kinderbetreuung im Kleinen Wiesental Kleines Wiesental (hf). Nach der etwas hitzigen und nicht immer sachlichen Diskussion in der letzten Gemeinderatssitzung im Kleinen Wiesental, bei der sich mehrere Bürger darüber beklagt hatten, in die Diskussion über die künftige Kinderbetreuung in der Gemeinde nicht genügend einbezogen zu sein, war die Gemeinde dem Vorschlag von Pfarrer Christian Rave gefolgt und hatte für den 10. Mai eine Bürgeranhörung einberufen. Zahlreiche Bürger waren der Einladung ins Evangelische Gemeindehaus in Tegernau gefolgt, um mit Bürgermeister Gerd Schönbett und einigen Gemeinderäten und Ortsvorstehern zu diskutieren. Die mehr als zweistündige Diskussion, die von Christian Rave moderiert wurde, verlief ruhig und sachlich. Ein wirklicher Konsens konnte aber in der Frage, die die Gemeinde seit ihrer Gründung bewegt, nicht erreicht werden. Zum Einstieg in die Veranstaltung schilderte Bürgermeister Gerd Schönbett noch einmal die Chronologie der jetzt diskutierten Frage der künftigen Kinderbetreuung in der Gemeinde. Nachdem kurz nach Gründung der Einheitsgemeinde entschieden worden war, von sechs Kindergärten im Tal drei zu schließen, war die Frage wieder aufgenommen worden, als für Eltern der Rechtsanspruch …

Benutzungsgebühren der Kinderbetreuungseinrichtungen – Zuschussanträge jetzt stellen!

Im Vorfeld des Kindergartenjahres 2016/2017 erinnert die Stadt Schopfheim nachfolgend an die geltende Regelung: In der Satzung ist ein Grundbeitrag angegeben, der von allen Eltern zu entrichten ist. Die Grundbeiträge werden derzeit zum 01.09.2016 neu überarbeitet. Diese werden nach Beschluss des Gemeinderates veröffentlicht. Die derzeitigen Grundbeträge: Gebühren für Regelbetreuung 1 Kind unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 92,– € bei 12 2 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 86,– € bei 12 3 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 79,– € bei 12 4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 73,– € bei 12 über 4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: 0,– € Gebühren für verlängerte Öffnungszeiten 1 Kind unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 115,– € bei 12 2 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 108,– € bei 12 3 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 99,– € bei 12 4 Kinder unter 16 Jahre in der Haushaltsgemeinschaft: Monatsbeiträgen monatlich 91,– € bei …