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Häg-Ehrsberg korrigiert Entscheid zur Verlegung der Stromtrasse

Große Mehrheit im Gemeinderat für Zustimmung der Trasse über kommunale Grundstücke

Häg-Ehrsberg (hf). Mit deutlicher Mehrheit von neun Ja-Stimmen – bei einer Ablehnung und einer Enthaltung – stimmte der Gemeinderat Häg-Ehrsberg in seiner Sitzung vom Mittwoch dem Verlauf der Stromableitungstrasse über kommunale Grundstücke zu. Gegen einen früheren ablehnenden Entscheid des Rats hatte Bürgermeister Bruno Schmidt Widerspruch eingelegt.

In der Januar-Sitzung hatte der Gemeinderat den Antrag der Verwaltung, der Verlegung der Stromableitungstrasse vom geplanten Windpark Rohrenkopf über kommunale Grundstücke zum bis zum Übergabepunkt ins Stromnetz der ED-Netze in Rohmatt mit Mehrheit abgelehnt. Da dieser Entscheid zum einen rechtswidrig war und für die Kommune zum anderen das Risiko barg, bei Verzögerungen beim Bau und der Inbetriebnahme des Windpark mit erheblichen Schadenersatzforderungen des Betreibers konfrontiert zu werden, sah sich Bürgermeister Bruno Schmidt gezwungen, gegen den Entscheid Widerspruch einzulegen und eine neuerliche Sitzung zum gleichen Thema innerhalb von drei Wochen anzusetzen. „Der erste Gemeinderatsentscheid widerspricht eindeutig dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung weil die Gemeinde hinsichtlich der kommunalen Grundstücke eine marktbeherrschende Stellung innehat. Zum anderen ist es meine Pflicht als Bürgermeister, Schaden von der Gemeinde abzuwehren. Und bei Verzögerungen aufgrund dieses Entscheids beim Bau und der Inbetriebnahme des Windparks Rohrenkopf hätte das Risiko bestanden, dass die Kommune mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert worden wäre. Es war also die Pflicht des Bürgermeisters, gegen den Entscheid des Gemeinderats Widerspruch einzulegen“, erläuterte Bruno Schmidt.

Warum man denn überhaupt noch abstimmen müsse, wenn doch der Entscheid schon per Gesetz vorgegeben sei, wurde aus dem Gemeinderat gefragt. Die Abstimmung sei notwendig weil die Gemeinde das Entscheidungsrecht über ihre Grundstücke habe. Die vorgeschlagene Trassenführung könne abgelehnt werden, wenn die Gemeinde einen besseren Vorschlag machen könne. Daniel Senn von der Kommunalaufsicht des Landratsamts, der ebenfalls an der Sitzung teilnahm, erläuterte, dass man von einem einvernehmlichen Entscheid ausgehe. Sollte der Rat aber wieder einfach ablehnen, werde das Landratsamt entscheiden. Gegen diesen Entscheid könne die Gemeinde klagen mit dem Risiko, bei Verlust des Prozesses die Gerichtskosten und etwaige Schadenersatzforderungen des Betreibers zahlen zu müssen.

Eine weitere Frage, die von Gemeinderat Rolf Wuchner eingebracht wurde, bezog sich auf die privaten Grundstücke, die an der Trasse liegen. Ob denn auch private Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke nicht hergeben wollen, von solchen Schadenersatzforderungen bedroht seien, wollte der Gemeinderat wissen. Bei privaten Grundstücken sei das eine andere Sache, antwortete Daniel Senn. Hier muss zwischen Windpark-Betreiber und Eigentümern verhandelt werden. „Wenn man sich dabei absolut nicht einigen kann, kann ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden“, so Daniel Senn. Ein solches Verfahren sei sehr wahrscheinlich, denn in der Regel werde das allgemeine Interesse der Stromversorgung höher gewertet als das private Interesse eines Grundstückseigentümers. Daher seien Schadenersatzforderungen gegen Private nicht wahrscheinlich. Zum Enteignungsverfahren präzisierte Bürgermeister Bruno Schmidt. Ein Gericht kann im gegeben Fall eine Enteignung anordnen. Dann wird die Stromleitung auf dem Grundstück verlegt, und danach wird das Grundstück wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben mit der Maßgabe, dass das Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

Oliver Renaud von der Firma Enerkraft beschrieb den bisher geplanten Leitungsverlauf, ergänzte aber, dass die Trasse noch genau vermessen und in Details verändert werden kann. Bruno Schmidt bestätigte, dass die Trasse nach Möglichkeit nur über Gemeindewege  verlegt werden soll.

In der abschließenden Beschlussfassung stimmte der Gemeinderat der Verlegung der Stromtrasse über kommunale Grundstücke mehrheitlich mit neun Ja-Stimmen – bei einer Ablehnung (Rolf Wuchner) und einer Enthaltung (Dirk Philipp) – zu.

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