Lörrach. Die Polizei und die Stadt Lörrach kontrollierten zum ersten Mal in diesem Jahr den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Bei 73,35 Prozent der durchgeführten Testkäufe erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer keine Spirituosen.
Die 16- und 17-jährigen Auszubildenden der Stadt Lörrach und des Landratsamtes versuchten insgesamt 15 Mal hochprozen-tigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken durch die Kasse zu bringen. Dies gelang in vier Fällen.
Im Jahr 2010 wurden zum ersten Mal Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Das Ergebnis war besorgniserregend. Die Jugendlichen wurden in vielen Läden überhaupt nicht nach ihrem Alter gefragt. Nur 21 Prozent der Käufe wurden damals korrekt abgewickelt.
Die Villa Schöpflin führt seitdem regelmäßig Schulungen im Einzelhandel durch, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. Dieses Engagement zeigt Wirkung. Das Personal ist mittlerweile besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert.
Die Kontrollen müssen aber mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden, um dieses Ergebnis zu halten. Es hat sich herausgestellt, dass Geschäfte, die länger als ein Jahr nicht kontrolliert wurden, in der Regel schlechter abschneiden. Daran ist zu erkennen, wie wichtig eine regelmäßige Wiederholung von Testkäufen und Schulungsveranstaltungen ist.
Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.
Eine Mitteilung der Stadt Lörrach