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Priviligierung der Windkraft im Außenbereich

GVV stimmt Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen zu GVV Schönau (vwe). Donnerstag die Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Windenergieanlagen“. Die damals aufgenommenen Standorte Bubshorn und Ittenschwander Horn wurden somit wieder aufgehoben, um die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich wiederherzustellen. Die damals gewählten Vorranggebiete ließen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu, die festgelegten Fläche liegen deutlich außerhalb der eigentlich windhöffigen Bereiche. Klaus Steinebrunner stellte den GVV-Vertretern den ausführlichen Erläuterungsbericht vor. Mit den bisherigen Vorranggebieten sei eine Realisierung eines Windrads auf Wiedner Gemarkung, wie sie derzeit auf dem Hörnle geplant wird, nicht möglich. Steinebrunner ging dann auch auf die einzelnen Flächen ein, die im GVV für Windkraft eine Rolle spielten. Ein interessanter Standort sei etwa der Hochgescheid, jedoch sei dieser „nicht ganz ohne“, was den Vogelschutz anbelange. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wolle man nun der Stromerzeugung aus Windkraft wieder mehr Raum geben. Steinebrunner betonte aber, dass alle windhöffigen Flächen im GVV, in denen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, im kommunalen Besitz oder im Besitz vom Staatsforst sind. „Gegen die Kommune geht nichts“, so Steinebrunner. Kein Investor könne im …