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FFH-Mähwiesen-Monitoring

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) informiert über bevorstehende Kartierungen in Schopfheim. Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa. Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring). Baden-Württemberg hat aufgrund seines hohen Anteils am Gesamtbestand der FFH- Mähwiesen in der kontinentalen Region Deutschlands eine besondere Verantwortung für diese FFH-Lebensräume. Um neben bundesweit auch landesweit belastbare Aussagen zu Änderungen des Erhaltungszustands der FFH-Mähwiesen treffen zu können, wird seit 2012 ein landesweites FFH-Mähwiesen-Monitoring etabliert. Im Rahmen des FFH-Mähwiesen-Monitorings werden in Schopfheim von Mitte April bis Ende August 2017 floristische Kartierungen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Erfassungen werden durch private Fachbüros vorgenommen und finden ausschließlich im Außenbereich …