Regelungen für das Abbrennen für pyrotechnische Gegenstände an Silvester und Neujahr
Lörrach. Zum Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern weist die Stadtverwaltung Lörrach auf die gesetzlichen Grundlagen an Silvester und Neujahr hin. Hierbei gilt es zeitliche Regelungen und räumliche Einschränkungen zu beachten.