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Stadt Lörrach legt erste Untersuchung für das angestrebte Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ vor

Kommunale Mitteilung - meinWiesental.de

Lörrach. Die Stadt Lörrach will für die nördliche Innenstadt mit ihrem Strukturbereich „Verwaltung“ mit Rathaus, Landratsamt, Finanzamt und ehemaligem Postareal, die umgebenden öffentlichen Räume mit Bereichen um das Rathaus, an der Luisenstraße und Feldbergstraße, zwischen Palmstraße und Grabenstraße und an der Unteren Wallbrunnstraße ,als Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ ausweisen. Hierfür stellt sie einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg. Das Ziel des angestrebten Sanierungsgebiets ist es, diesen auch historisch bedeutsamen Teil der Stadt Lörrach mit seiner neuen auf dem ehemaligen Postareal entstehenden Angeboten angemessen in das innerstädtische Gefüge einzubinden.

Von 1988 an bis heute ist es gelungen, die Lörracher Innenstadt mit oberzentralen Handels- und Dienstleistungsangeboten, Einzelhandel, Kultur und Wohnen unter Beachtung hoher gestalterischer Ansprüche auszustatten. Die aus einem städtebaulichen Wettbewerb 1988 hervorgegangene Leitidee „Straßen-Platz-Zeichen“ des Büros Häring & Zoller hat sich dabei bis heute bewährt und ist charaktergebend für die Innenstadtentwicklung.. „Als weitere Baustein geht es nun um die Anbindung des Bereiches „Nördliche Innenstadt“ an die Fußgängerzone“, so Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić. „Dem Rathaus, als Kulturdenkmal von Rang, sowie dem Bahnhofsvorplatz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu“, ergänzt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Am Bahnhof Ankommende sollen sich am Bahnhofsplatz als Auftakt zur Innenstadt Lörrachs willkommen fühlen.“

Nach dem Baugesetzbuch muss die Stadt Lörrach vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes vorbereitende Untersuchungen durchführen, um die Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und den Umfang der Sanierung zu gewinnen. Dabei sind die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse, die anzustrebenden Ziele der Sanierung und deren Umsetzung zu ermitteln.

Zur Beurteilung von Sanierungsnotwendigkeit und -umfang wurde die Lörracher Stadtbau GmbH beauftragt, um die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. Diese fanden im Sommer 2018 statt. Nach derzeitiger Einschätzung der Voruntersuchung sind im Bereich der Sanierungsmaßnahme „Nördliche Innenstadt“ folgende städtebaulichen Missstände festzustellen: Eine mangelhafte bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, funktionale und gestalterische Defizite der öffentlichen Räume sowie Missstände und Defizite in der Gestaltung der Unteren Wallbrunnstraße. Hinzu kommen der mit dem Wohn- und Geschäftshaus „Lö“ begonnene Funktionswandel und die Notwendigkeit, die Anbindung an die Innenstadt durch funktionale und gestalterische Maßnahmen herzustellen.

Dem Gemeinderat wird die Beschlussvorlage zur förmlichen Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach Baugesetzbuch in seiner Sitzung im Oktober 2018 vorgelegt. Nach der Beschlussfassung wird der Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm des Bundes/Landes Baden-Württemberg fristgerecht bis Ende Oktober beim Regierungspräsidium eingereicht.

Die Entscheidung über die Programmaufnahme erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2019. Nach erfolgreicher Aufnahme des Sanierungsgebietes in ein Städtebauförderungsprogramm werden die weiteren vorbereitenden Untersuchungen mit Befragungen der Eigentümer- und Mieterschaft und Pächtern sowie der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger durchgeführt.

Eine Mitteilung der Stadt Lörrach

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