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Priviligierung der Windkraft im Außenbereich

GVV stimmt Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen zu

GVV Schönau (vwe). Donnerstag die Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Windenergieanlagen“. Die damals aufgenommenen Standorte Bubshorn und Ittenschwander Horn wurden somit wieder aufgehoben, um die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich wiederherzustellen. Die damals gewählten Vorranggebiete ließen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu, die festgelegten Fläche liegen deutlich außerhalb der eigentlich windhöffigen Bereiche. Klaus Steinebrunner stellte den GVV-Vertretern den ausführlichen Erläuterungsbericht vor. Mit den bisherigen Vorranggebieten sei eine Realisierung eines Windrads auf Wiedner Gemarkung, wie sie derzeit auf dem Hörnle geplant wird, nicht möglich. Steinebrunner ging dann auch auf die einzelnen Flächen ein, die im GVV für Windkraft eine Rolle spielten. Ein interessanter Standort sei etwa der Hochgescheid, jedoch sei dieser „nicht ganz ohne“, was den Vogelschutz anbelange.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wolle man nun der Stromerzeugung aus Windkraft wieder mehr Raum geben. Steinebrunner betonte aber, dass alle windhöffigen Flächen im GVV, in denen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, im kommunalen Besitz oder im Besitz vom Staatsforst sind. „Gegen die Kommune geht nichts“, so Steinebrunner. Kein Investor könne im GVV also ein Windrad bauen ohne das Einverständnis der jeweiligen Kommune. Ein „Wildwuchs“ von Analgen werde deshalb nicht erwartet. Dies entspreche dann auch der Situation in Todtnau. Auch dort wären nach derzeitigem Planungsrecht Windkraftanlagen entlang der Grenze zu den GVV-Mitgliedsgemeinden machbar.

Nach dem Änderungsbeschluss soll auch eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Info-Veranstaltung stattfinden. Der genau Zeitplan stehe noch nicht fest, Steinebrunner schlug vor, diese in drei Monaten zu veranstalten. Danach soll dann die Anhörung der Träger öffentlicher Belang stattfinden, woraufhin die vorgezogene Bürgerbeteiligung folgt. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungsnahmen werden dann behandelt, danach findet ein Auslegungsbeschluss statt, eine öffentliche Auslegung und eine erneute Behandlung der Bedenken. Erst dann kann der Wirksamkeitsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans „Flächen für Windenergieanlagen“ gefällt werden. Steinebrunner rechnet damit, dass dieses ganze Verfahren ein dreiviertel Jahr in Anspruch nehmen wird. Der Änderung des Flächennutzungsplans stimmten die meisten GVV-Gemeinden zu, dagegen stimmten Aitern, Wembach und Tunau.

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