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Klage der Gemeinde Kleines Wiesental gegen Abwasser-Verbandsumlage 2012 abgewiesen

Umlagemaßstab für Verbandsumlage nicht rechtswidrig

Steinen (hf). In der Verbandssitzung des Abwasserverbands Mittleres Wiesental informierte der Verbandsvorsitzende, Christof Nitz, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 30 März 2017 entschieden hat, die Klage der Gemeinde Kleines Wiesental gegen den Umlagebescheid 2012 zur Erhebung der Verbandsumlage auf Grundlage der Trockenwettermessreihe zurückzuweisen. „Es besteht daher kein Anlass, an dem in der Satzung des Verbands festgeschriebenen Umlagemaßstab etwas zu ändern“, betonte Christof Nitz.

Die Gemeinde Kleines Wiesental hatte gegen den Umlagebescheid 2012 zur Erhebung der Verbandsumlage auf der Grundlage der Trockenwettermessreihe Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt Lörrach hatte diesen Widerspruch zurückgewiesen. Gegen diesen Entscheid hatte die Gemeinde Kleines Wiesental vor dem Verwaltungsgericht Freiburg geklagt. Daraufhin wurden vom Verwaltungsgericht Freiburg im September 2015 der Umlagebescheid aus 2012 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes aufgehoben.  Gegen dieses Urteil des Gerichts in Freiburg hatte der Abwasserverband seinerseits Berufung eingelegt.

In der Sache hat nun der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 30. März entschieden:
Der VGH Mannheim hat der Berufung des Abwasserbands  stattgegeben. Insbesondere führt der VGH aus, dass die Zielsetzung, einen Anreiz für die Reduzierung des Fremdwasseranteils in den kommunalen Abwassersatzungen zu setzen, legitim sei. Auch sei eine Gleichbehandlung von Fremdwasser und Niederschlagswasser rechtlich nicht geboten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Gemeinde Kleines Wiesental trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerd Schönbett, Bürgermeister der Gemeinde Kleines Wiesental, erklärte auf Anfrage, die genaue Höhe der Kosten des Rechtsstreits könne im Augenblick noch nicht abschließend beurteilt werden, da noch nicht alle Angaben vorlägen.

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