Gesellschaft & Politik, Lokales
Schreibe einen Kommentar

Fünfte Urnenwand für den Friedhof

Anbieter macht Mitbewerber schlecht / Neufassung der Friedhofssatzung

GVV Schönau (vew). Großes Thema bei der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schönau am Donnerstagabend war der Friedhof. Landschaftsarchitekt Ralf Wermuth stellte erneute die Planungen für die Sanierung vor und die dabei entstandenen Änderungen. So soll das Wegkreuz nun doch am bisherigen Standort stehen blieben und nicht wie vorgesehen versetzt werden. Dies ergab sich durch Gespräche zwischen Bürgermeister Peter Schelshorn und Pfarrer August Schuler. 1987 ging der Friedhof komplett an den GVV über, jedoch mit der Bedingung, dass die Kirche bei kirchlichen Interessen ein Mitspracherecht erhalte, erläuterte Schelshorn das Vorgehen. Schulers Wunsch sei es gewesen, dass Kreuz an dieser Stelle zu belassen. Die Versetzung hätte außerdem auch zu einem Interessenkonflikt mit den muslimischen Mitbürgern geführt, da an dieser Stelle das muslimische Grab geplant wird. Des Weiteren sollen die drei größeren Bäume schon bis Ende Februar gefällt werden, erläuterte Wermuth. Zur Bemusterung der Pflastersteine habe man drei Firmen angefragt und nach einer Besichtigung mit der Verwaltung ein Muster ins Auge gefasst. Man favorisierte dabei ein Granit-Großplaster. Verlegt werden muss eine Fläche von rund 900 Quadratmetern. Schelshorn las Bedenken eines Bürgers vor, der auch ein Bodengutachten vorschlug. Wermuth konnte diese Bedenken jedoch ausräumen und betonte, dass ein Gutachten den Rahmen sprengen würde. Utzenfelds Bürgermeister Harald Lais schlug vor auch Granit-Leistenstein als Alternativposition mit in die Ausschreibung aufzunehmen, was zugesagt wurde. Man entschied sich einstimmig in der Musterung für den wilden-römischen Verband, Muster Nr. 7. Die Muster liegen derzeit noch im Friedhof aus. Die Ausschreibung erfolgt im Januar, die Vergabe-Empfehlung wird in der nächsten Sitzung im März ausgesprochen.

Weiteres Friedhof-Thema war die die Errichtung einer weiteren Urnenwand. Die Firma Weiher aus Freiburg, welche die bisherigen vier Urnenwände in Schönau errichtet hatte, sorgte für Unmut bei Bürgermeister Schelshorn und der Verwaltung. Unlegitimie Bemerkungen des Geschäftsführers beim Telefongespräch mit Schelshorn und aggressives, rufschädigendes Vorgegehen gegen einen Mitbewerber. Auch in einer E-Mail hatte die Firma Weiher seinen Mitbewerber, die Firma ModuS aus Freiburg massiv schlecht gemacht und sprach von einer minderwertigeren Qualität deren Produkte. Das aggressive Auftreten verärgerte Schelshorn und die Verwaltungsmitarbeiter. Dirk Pfeffer hatte die Angebote der beiden Firmen verglichen. Demnach liefere ModuS die Urnenwand samt Sockel, für die Urnenwand der Firma Weiher ist das Fundament samt Sockelelement vom Firedhofsträger selbst herzustellen. Auch im Preis liege die Firma ModuS unter dem der Firma Weiher. Nach einem einstimmigen Beschluss wird die Errichtung der fünften Urnenwand mit 23 Urnennischen inklusive Sockelelement an die Firma ModuS zum Brutto-Angebotspreis von 24271,24 Euro vergeben.

Auch die Neufassung der Friedhofssatzung wurde am Donnerstag vorgestellt. Anlass dazu war die Änderung des Bestattungsgesetzes. Die Neufassung diene vor allem der besseren Lesbarkeit, wie Dirk Pfeffer erläuterte. Sie verfügt aber auch über einige wesentliche Änderungen. So sei etwa die Pflicht für Sargbestattungen aufgehoben in Bezug auf Bestattungsriten der Muslime und Juden. Die Tuchbestattung im muslimischen Gräberfeld soll Anfang 2018 angeboten werden, die auf schriftlichen Antrag möglich sein soll. Der erste Bauabschnitt dieses muslimischen Gräberfeldes soll im Jahr 2017 verwirklicht werden, eine Satzungsänderung hierzu ist Ende 2017 geplant. Für eine solche Tuchbestattung gebe es bereits konkrete Anfragen, wie Schelshorn erläuterte. Kosten könne man damit keine sparen, denn der Transport des Verstorbenen zum Grab sei nur im Sarg zulässig. Auch die Ruehzeit von Aschen haben sich laut Gesetz von 20 auf 15 Jahre verringert. Im Bereich der halbanonymen und anonymen Urnengemeinschaftsstätten ist Grabschmuck künftig nicht mehr gestattet. In Reihengräbern kann nur eine Leiche beigesetzt werden, hier kann jedoch der GVV Ausnahmen zulassen. Dies stieß Mechthild Münzer auf. Sie sagte, es sei in der Bevölkerung schwer vermittelbar, dass manche eine Ausnahme bekämen und andere nicht. In bestimmten Fällen könne Schelshorn als GVV-Vorsitzender Ausnahmen zulassen, sagte er. Pfeffer sagte, dass es diese Regelung in jeder Gemeinde gebe. Der Neufassung der Friedhofssatzung wurde einstimmig zugestimmt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.