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Bebauungsplan „Schulzentrum / Werkhof“ verabschiedet

Gemeinderat lehnt Kosten-Obergrenze für den neuen Werkhof ab

Kleines Wiesental (hf). In seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch beschäftigte sich der Gemeinderat Kleines Wiesental aufs Neue mit dem Projekt „Neuer Werkhof“. Nach der Präsentation der Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange beschloss der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplan „Schulzentrum / Werkhof“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans. Für den Bau des neuen Werkhofs vergab der Gemeinderat Aufträge in Höhe von 589.000 Euro. Die in der Sitzung von Anfang Juli von einem Gemeinderat beantragte „Festlegung einer Kostenobergrenze für den Werkhof“ wurde vom Gemeinderat mit Mehrheit abgelehnt.

Die Aufstellung des  Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal „Schulzentrum / Werkhof“ mit Offenlage wurde vom Gemeinderat im Januar 2016 beschlossen. Nach Vorberatungen mit den beteiligten Behörden fand am 13. Juli 2016 ein abschließender Abstimmungstermin mit Vertretern der Straßenbaubehörden statt. Planer Peter Egi von der Planungsgruppe Süd-West stellte in der Sitzung vom vergangenen Mittwoch die Ergebnisse der Offenlage vor. Wesentliche Änderung gegenüber den vorherigen Beratungen war, dass die Anbauverbotszone auf zehn Meter gegenüber 20 Meter im vorherigen Plan festgesetzt wird. Für den Bau des jetzt geplanten Werkhofs darf nach Absprache mit dem Regierungspräsidium ausnahmsweise innerhalb dieser Anbauverbotszone gebaut werden. Allerdings muss eine Leitplanke entlang der L 139 eingerichtet werden, die Tankstelle und ein für später geplanter Salz-Silo verlegt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt vergab der Gemeinderat Aufträge für den neuen Werkhof in einer Höhe von gesamt 588.597 Euro. Die Arbeiten waren vorher öffentlich ausgeschrieben worden. Vergeben wurden Aufträge für Rohbauarbeiten in Höhe von 292.063 Euro an die Firma Rainer Engesser in Schönau, für Zimmererarbeiten über 80.654 Euro an die Firma Holzbau Eichin in Schopfheim, ebenfalls an das gleiche Unternehmen Blechnerarbeiten über 53.591 Euro, für Elektroarbeiten über 102,434 Euro an die Firma Rümmele GmbH in Häg-Ehrsberg, für Gerüstbauarbeiten über 14.939 Euro an die Firma Göring aus Maulburg, für Sanitär über 19.261 Euro an die Firma Wagner im Kleinen Wiesental, an die auch der Auftrag für die Heizung über 25.655 Euro ging. Die Arbeiten für Gerüstbau, Sanitär und Heizung waren beschränkt ausgeschrieben worden. Dier Gemeinderat beschloss die Vergaben jeweils einstimmig.

In der Gemeinderatssitzung von Anfang Juli 2016 hatte Gemeinderat Martin Bechtel beantragt, für die nächste Sitzung den Tagesordnungspunkt „Festlegung einer Kostenobergrenze für den Werkhof“ aufzunehmen. In der Sitzung vom Mittwoch erläuterte Martin Bechtel, dass es ihm darum zu tun sei, die Kosten von aktuell 1.461 Millionen Euro nach oben zu begrenzen, damit die Rücklagenentnahme zur Deckung er Finanzierungslücke nicht ins „Unendliche“ steige. Bürgermeister Schönbett erläuterte seinerseits, dass die Rücklagenentnahme notwendig geworden sei, da die ELR-Förderung für das Projekt Werkhof geringer ausgefallen sei als beantragt. Die bisherigen Kosten für den Werkhof seien im Plan, und die Gemeinderäte selbst hätten es in der Hand, über die Auftragsvergaben direkt Einfluss auf die Kosten zu nehmen. Der Sorge um möglicherweise weiter steigende Kosten schlossen sich die Gemeinderäte Karen Kiefer und Daniel Dreher an. Heinz Brendlin fragte sich, wozu eine beschlossene Kostenobergrenze gut sein solle.  „Wenn wir den Kostendeckel irgendwann erreicht haben, stellen wir dann das Projekt ein?“, wollte er wissen. Da das Projekt Werkhof beschlossen sei und nichtgrundsätzlich in Frage gestellt werde, müsse man es jetzt auch durchziehen. Dieser Meinung schloss sich der Gemeinderat in seiner Mehrheit an. Der Antrag auf Festlegung einer Kostenobergrenze von 1,5 Millionen Euro wurde bei drei Ja- und acht Nein-Stimmen abgelehnt.

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