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Baden erlaubt – auf eigene Gefahr.

Der Sommer geht weiter. Baden in den natürlichen Gewässern der Region ist so für viele erste Wahl beim Abkühlen. Während in der Schweiz das Baden in der Wiese vorerst verboten bleibt, gilt das für den Abschnitt zwischen Stetten und Todtnau nicht.

Machen Keime an der Grenze halt? „Nein, denn in der Schweiz ist der Hintergrund des Badeverbots an der Wiese, dass es dort an bestimmten Stellen Konflikte bei der Nutzung zwischen Badenden und besonders empfindlichen Fischarten gibt“, erklärt Torben Paul vom Landratsamt in einer schriftlichen Stellungnahme. Wenn bei steigenden Temperaturen der Sauerstoffgehalt sinke, seien Fische, die auf hohe Sauerstoffgehalte angewiesen sind, besonders gestresst. Da ist dann die Flucht vor Mensch und Tier eine zusätzliche, möglicherweise tödliche (Zusatz-)Belastung. Plätze, die eine solche spezielle Situation aufweisen, gibt es nach Auskunft des Landratsamts an der Wiese im Landkreis Lörrach nicht.

Weiterhin sind im Landkreis an Fließgewässern keine offiziell ausgewiesen Badeplätze vorhanden. So darf jedermann auf eigenes Risiko in oberirdischen Gewässern baden. Um die Gewässer allerdings in der derzeitigen Niedrigwasserphase zu schützen hat, der Landkreis Lörrach eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Entnehmen von Wasser untersagt. Denn in der jetzigen Situation ist jeder Tropfen für das Überleben der Wasserlebewesen wichtig. Um die Temperaturen in den Gewässern nicht weiter ansteigen zu lassen, ist auch die Entnahme zu Kühlzwecken untersagt. Ein Badeverbot wiederum würde an dieser grundsätzlich angespannten Gewässerlage nichts ändern.

Allerdings – mikrobiologische Verunreinigung oder das Vorhandensein von anderen Organismen, die die Gesundheit gefährden – das möchten die Experten vom Landratsamt Lörrach nicht ausschließen. Denn da es im Landkreis Lörrach mit Ausnahme des Nonnenmattweihers keine ausgewiesenen Badegewässer gibt, würden keine entsprechenden Daten aus mikrobiologischen Untersuchungen vorliegen, wie die Pressestelle in ihrer Stellungnahme mitteilt. Bei Niedrigwasser sei die Verdünnung natürlich geringer, daher müsse an Einleitstellen direkt unterhalb von Kläranlagen prinzipiell mit einer erhöhten Keimbelastung gerechnet werden. Deshalb gilt, Baden an der Wiese ist erlaubt – auf eigene Gefahr.

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