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Alters- und Ehejubilare können über Veröffentlichung selbst bestimmen

Die Stadt Schopfheim übermittelt den beiden Tageszeitungen „Badische Zeitung“ und „Das Markgräfler Tageblatt“ sowie verschiedenen Pfarrämtern auf deren Wunsch regelmäßige personenbezogene Daten der in Schopfheim wohnenden Altersjubilare ab Vollendung des 70. Lebensjahres sowie der Ehejubilare. Jubilare, die keine Veröffentlichung wünschen, haben ein Widerspruchsrecht. Sie können verlangen, dass die Veröffentlichung der Daten unterbleibt. Die Stadt Schopfheim bittet, dies schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Stadtbüro mitzuteilen: Stadt Schopfheim Stadtbüro Hauptstraße 23 79650 Schopfheim Tel.: 07622 396 – 147/ -148/ -149 E-Mail: stadtbuero@schopfheim.de Sofern kein Widerspruch vorliegt, darf die Meldebehörde nach dem Meldegesetz Namen, Titel, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren öffentlich bekannt machen und an die Presse zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben. Auch die Weitergabe dieser Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist laut Meldegesetz zulässig. Personen, die bereits früher widersprochen haben, müssen sich nicht erneut melden. Für Fragen steht Ihnen das Stadtbüro, Tel.: 07622 396 – 147/ -148/ -149 gerne zur Verfügung. Eine Mitteilung der Stadt Schopfheim