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„Sie sagten: Du musst zurück“

Drei Flüchtlinge im Oberen Wiesental wurden die Ausbildungen verweigert

Schönau/Todtnau (vw). Das neue Integrationsgesetz schützt seit dem 1. August Flüchtlinge mit Ausbildungsvertrag davor, abgeschoben zu werden. Doch nicht immer ist dies so einfach, wie nun drei Fälle im Oberen Wiesental deutlich machen. Drei Flüchtlingen wurden die Ausbildungen verweigert.

Besnik Hasanaj, Joseph Jeng und Bajro Medovic – sie alle sind Flüchtlinge, die erst kürzlich einen Ausbildungsvertrag erhalten haben. Doch sie dürfen die Ausbildung nicht beginnen und teilweise droht ihnen sogar eine Abschiebung. Widerstand bäumt sich auf. Der Helferkreis Oberes Wiesental hat einen Brief an Landrätin Marion Dammann verfasst, in dem er seine Enttäuschungen darüber zum Ausdruck bringt, dass erfolgreiche Bemühungen zur Integration zunichtegemacht wurden. „Die Hoffnungslosigkeit bei den drei betroffenen Flüchtlingen ist kaum zu ermessen. Sie hatten sich am Ziel ihrer Bemühungen gesehen und waren für andere Flüchtlinge ein Vorbild dafür, dass sich anstrengen auszahlt“, schreibt Helferkreis-Koordinator Reinhard Janus in dem Brief. Auch die Sozialarbeiter setzen alles daran, dass die Flüchtlinge arbeiten und bleiben können.

Fall1: Besnik Hasanaj aus Albanien. Der 41-Jährige dreifache Familienvater wurde am 26. August von der Polizei von der Arbeit beim Autohaus Schubnell in Atzenbach abgeholt. „Du musst zurück“, sagten sie zu ihm, wie er erzählt. Seine Familie wurde zuhause und auf der Straße abgeholt. Seit dem 13. August befinden sie sich in der Anschlussunterbringung in einer Wohnung in Schönau. Denn zu diesem Zeitpunkt war sein Ausbildungsvertrag als Autolackierer in einer Firma in Bad Säckingen bereits unterschrieben. In diesem Beruf hatte er bereits 16 Jahre in seiner Heimat gearbeitet. Hat man einen Ausbildungsvertrag darf man drei Jahre bleiben, arbeitet man weiter in diesem Beruf, dann darf man weitere zwei Jahre bleiben. Er hatte also eine Perspektive. Da sich seine Frau dann am Handgelenk selbst verletze und ihr psychischer Zustand labil war, wurde sie in die Klinik gebracht und die Maßnahme wurde daraufhin von der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen abgebrochen. Die Ausbildung wurde von der Ausländerbehörde genehmigt, vom Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die Erlaubnis jedoch wieder zurückgezogen. Auf Hasanajs Pass steht nun: Die Duldung erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebungstermins, eine Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.

„Zurück nach Albanien können wir absolut nicht“, erklärt Hasanaj nervös und verärgert zugleich. Dort stehe der Familie Erpressungen, und Morddrohungen einer „Mafia-Familie“ bevor, mit der er unverschuldet einen Autounfall hatte. Das war auch der Fluchtgrund. Die Angst ist groß. „Das ist eine Katastrophe, es ist als sei ich in ein großes Loch gefallen“, so Hasanaj. Seit eineinhalb Jahren ist die Familie hier und bereits sehr gut integriert. Sie sprechen gut Deutsch, besonders die Kinder und auch die Schule und die Arbeitgeber stehen dahinter. Er verstehe nicht, dass nicht für alle die gleichen Regeln gelten. „Ich bin 3000 Kilometer weggereist, habe Arbeit gefunden, lerne jeden Tag Deutsch“, sagt er fassungslos. Auch die 14-Jährige Tochter Bora ist verzweifelt, fühlt sich bereits hier zu Hause und hat Freunde gefunden. Ist gut in der Schule. Auch die Sozialarbeiter verstehen die Entscheidung des Regierungspräsidiums absolut nicht und versuchen mit allen Mitteln, für die Familie zu kämpfen. Die Ungewissheit, nicht zu wissen, wie es weitergeht, sei besonders schlimm, erzählt Hasanaj. Die Familie wird aktuell weiterhin geduldet. Komme aber die Frau wieder aus der Klinik, könnte die Abschiebung vollzogen werden. Der Grund ist unklar. Auf Anfrage unserer Zeitung sagt das Regierungspräsidium: „Die Ausbildung kann momentan nicht erlaubt werden, da die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung bzw. bei der Vorlage von sonstigen Identitätspapieren für ein Familienmitglied nicht erfüllt sind.“  Gemeint sein könne damit nur die Tochter Ema (sieben Monate), die in Deutschland geboren ist und deren Asylantrag nie abgelehnt wurde, wie Schumacher erklärt. Die Familie hat einen Anwalt eingeschaltet. Erfolg: ungewiss.

Fall 2: Joseph Jeng, 19 Jahre alt, aus dem Senegal. Er kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland und hat dort innerhalb von eineinhalb Jahren seinen Hauptschulabschluss gemacht. Nach einem Praktikum im Altenheim, hat man ihm dort eine Ausbildung angeboten. Nachdem der Vertrag unterschrieben wurde, wurde ihm die Ausbildung verweigert. Wie das Regierungspräsidium mitteilt, liege der Grund darin, dass sich Jeng nicht um einen gültigen Pass bemüht habe. Doch Jeng lebte nur die ersten fünf Jahre im Senegal bis zur Ermordung seiner Eltern, wie Schumacher erzählt. Und er war extra beim Auswärtigen Amt in Berlin und habe mit den Behörden im Senegal telefoniert. Die Bemühungen waren da, dennoch gibt es keinen Pass. „Jetzt hängt er völlig in der Luft“, sagt Schumacher. Ohne Pass kann er aber auch nicht abgeschoben werden. Auch die Arbeitgeberin, Marita Steinebrunner vom Altersheim in Todtnau zeigt sich verärgert und hat deshalb einen Brief an das Regierungspräsidium verfasst. Sie habe schon die Dienstpläne fertiggemacht, so kurzfristig Ersatz zu finden sei schwierig. In ihrem Brief schreibt sie vom Fachkräftemangel in der Altenpflege und vom Unverständnis, „dass einem willigen jungen Mann untersagt wird, diesen Beruf zu erlernen“.

Fall 3: Bajro Medovic, 35 Jahre aus Serbien, wohnt mit seiner sechsköpfigen Familie ebenfalls in Schönau. Er hatte eine Arbeitsgenehmigung bei der Firma Jotti in Todtnau und wollte dort auch eine Ausbildung zum Anlagen- und Maschinenführer anfangen, dies wurde zuerst abgelehnt. Die Asylfolgeanträge, so schreibt das Regierungspräsidium, wurden offensichtlich unbegründet, abgelehnt. Der beim Verwaltungsgericht Freiburg beantragte einstweilige Rechtsschutz wurde am 19. August für die ganze Familie abgelehnt, woraufhin Abschiebemaßnahmen eingeleitet wurden, schreibt das RP weiter. Doch in diesem Fall ging es gut aus: „Nach Eingabe eines Härtefallantrags musste nach Mitteilung des Vorsitzenden der Härtefallkommission die geplante Abschiebung storniert werden.  Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Berufsausbildung wurde gestattet.“, so das RP weiter in einer Mitteilung an unserer Zeitung. Nur die Familie selbst und auch die Sozialarbeiter wissen nichts von dieser Ausbildungserlaubnis und von der Aufhebung der Abschiebung. Medovic und sein Arbeitgeber gehen immer noch davon aus, dass die Ausbildung nicht beginnen darf und die Familie denkt, dass sie bald abgeschoben wird.

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  1. Pingback: Albanische Familie darf nun doch bleiben – meinWiesental

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