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Maulburg genehmigt Bauanträge

Maulburg (hf). In der Sitzung vom 8. August 2016 behandelte der Ausschuss für Bau und Technik verschiedene Bauanträge, die mehrheitlich befürwortet wurden. In einem Fall sind weitergehende Abklärungen erforderlich.

Für das Grundstück Flst. Nr. 1298 in der Alemannenstraße 33 lag ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Der ursprüngliche Planentwurf stammt aus dem Jahr 2001, allerdings war das Bebauungsplanverfahren aufgrund der Verkehrsplanung nicht weiter vorangetrieben worden. Im März 2015 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Wohnmobil-Waschanlage und der Nutzungsänderung in eine Reisemobilwerkstatt, einen Campingshop und Büros. Jetzt soll für die teilweise schon belegten Räumlichkeiten eine weitere Nutzungsänderung vorgenommen werden. Das betrifft die Tanzschule sowie das Reisemobillager. Neu sind zusätzlich Eventräume für größere Betriebs- und Privatfeste bis maximal 180 Personen geplant. Betreiber soll eine Eventfirma und ein Caterer aus der Region werden. Bauamtsleiterin Sandra Fluri erläuterte, dass es keine Gründe gibt, das Einvernehmen zu versagen. Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen werde sich das Gebäude in der Ansicht nach außen nicht verändern. Die nachzuweisenden Stellplätze können auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss erteilte für das Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Das Grundstück Steigmattstraße 2 (Flst. 1143/6) wird in drei Grundstücke unterteilt. Für zwei der daraus entstehenden Grundstücke wurden bereits Bauanträge eingereicht, für die der Gemeinderat im Juni 2016 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat.  Der am Montag behandelte Bauantrag beinhaltete analog zur Bebauung auf Flst. 1143/18 den Bau der zweiten Doppelhaushälfte mit Garage. Das gemeindliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben wurde ein stimmig erteilt.

Bei einem weiteren Bauvorhabenlagen die Dinge etwas komplizierter. Der Antrag war erst am 27. Juli bei der Verwaltung eingegangen und konnte daher nicht mehr als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Da über das gemeindliche Einvernehmen innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden werden muss, wurde der Antrag unter „Bekanntgaben“ behandelt, um eine Einschätzung der Ausschuss-Mitglieder zu erhalten und eventuell Bürgermeister Jürgen Multner zu ermächtigen, das Einvernehmen im Sinne des Ausschusses fristgerecht zu erteilen. Beantragt war die Errichtung eines Wintergartens und den Anbau eines Windfangs auf den Flst. 3185, 3186 und 3187 Ecke Am Dinkelberg / In der Brunnstube.

Bauamtsleiterin Sandra Fluri erläuterte, dass der Windfang die Baugrenze überschreitet und die Dachform nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht. Die Verwaltung schlug vor, die Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans sowie das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. In der anschließenden Beratung gab es keine Einwände gegen die Errichtung des Wintergartens. Allerdings wurden gegen den Anbau eines Windfangs Bedenken erhoben, da keines der benachbarten Häuser über einen vergleichbaren Anbau verfügt. Bei drei Ja-, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung galt der Beschlussvorschlag der Verwaltung über den Anbau eines Windfangs als abgelehnt.

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