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Kleines Wiesental setzt auf ELR-Förderung

Ein Gespräch mit Bürgermeister Gerd Schönbett

kleines-wiesental-setzt-auf-elr-foerderung-gerd-schoenbettKleines Wiesental (hf). In der letzten Gemeinderatssitzung beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen erneuten Antrag auf Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde zu stellen. Im Gespräch erläutert Bürgermeister Gerd Schönbett, welche Gründe die Gemeinde zu diesem Entschluss bewegt haben und welche Erwartungen mit der Anerkennung verbunden sind.

Worum geht es
In Baden-Württemberg hat die Landesregierung im Ministerium für den ländlichen Raum (MLR) ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, mit dem Ziel, die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raums zu fördern. Mit dem Programm, in dem in diesem Jahr 65,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen, können Infrastrukturmaßnahmen sowie Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sowohl von Kommunen wie auch von Unternehmen oder Privatpersonen gefördert werden. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anpassungen von Seiten der Landesregierung beschlossen, die das Programm noch effizienter machen sollen. Über die Anträge wird künftig nicht mehr zentrale in Stuttgart entschieden, sondern Ansprechpartner und Entscheider für die Antragsteller ist künftig das jeweilige Regierungspräsidium. In jedem Regierungsbezirk kann es zwei so genannte Schwerpunktgemeinden geben, für die die Förderungen bis zu 50 Prozent der bewilligten Projekte betragen werden, anstelle der sonst maximalen Förderbeträge von 40 Prozent. Außerdem genießen diese Schwerpunktgemeinden eine gewisse Priorität bei der Bewilligung gegenüber den übrigen Gemeinden.

Herr Schönbett, die Gemeinde Kleines Wiesental wird jetzt zum zweiten Mal einen Antrag auf Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde stellen. Wozu ist das notwendig?
Schönbett: Förderungen von Bund, Land, Regierungsbezirk und Landkreis sind für kleine Gemeinden wie die unsrige von entscheidender Bedeutung. In den ersten sieben Jahren ihres Bestehens hat die Gemeinde Kleines Wiesental strukturelle Verbesserungen erreicht, die vorher niemand für möglich gehalten hätte. Wir haben neue Baugebiete ausgewiesen, Gewerbe angesiedelt und gesamthaft etwa 17 Millionen Euro in Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßensanierungen investiert. All dies wäre ohne die großzügige Unterstützung von Bund und Land, für die wir sehr dankbar sind, nicht möglich gewesen. Aber die Gemeinde führt derzeit weitere Großprojekte durch, wie den Bau des neuen Werkhofs, die Schulsanierung und den Bau von Hackschnitzelheizungen in Tegernau und bei der Schule. Und weitere Projekte stehen noch an. Ich erinnere an die Dorfkernsanierung in Wieslet sowie möglicherweise den Bau eines zentralen Bildungshauses mit Kleinkindbetreuung, die Sanierung der Halle in Tegernau  und Maßnahmen aus unserem Projekt „Im Tal leben, im Tal bleiben“. Wir sind also weiterhin ganz wesentlich auf Förderungen angewiesen, und das ELR-Förderprogramm würde uns als Schwerpunktgemeinde zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.

Um als Schwerpunktgemeinde anerkannte zu werden, sind aber einige Voraussetzungen erforderlich. Kann die Gemeinde diese Voraussetzungen erfüllen?
Schönbett: Das ist richtig. Unserem Antrag muss ein aktuelles Entwicklungskonzept beigefügt werden, ein Baulückenkataster muss beigefügt werden, die Entwicklungsziele müssen der demografischen Entwicklung Rechnung tragen und die konkrete Bürgerbeteiligung am Entwicklungskonzept muss nachgewiesen werden. In früheren Projekten ist mit starker Bürgerbeteiligung am Entwicklungskonzept und im LEADER-geförderten Projekt „Im Tal leben“ gearbeitet worden, so dass diese Bedingung erfüllt ist und das Konzept mit überschaubarem Aufwand aktualisiert werden kann. Auch ein Baulückenkataster liegt bereits vor.

Dient das Förderprogramm nur der Gemeinde bei ihren Entwicklungszielen?
Schönbett: Das Positive an diesem ELR-Förderprogramm ist, dass eben nicht nur die Gemeinde, sondern auch Unternehmen und Private profitieren sollen. Umbaumaßnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum, Umnutzungen von Wirtschaftsgebäuden zum Beispiel, energetische Sanierungen von Wohnhäusern oder Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze können bei einer Schwerpunktgemeinde ebenfalls mit dem Maximalsatz von 50 Prozent gefördert werden. Da bei Antragstellung für solche Projekte gewisse Vorschriften einzuhalten sind, empfehle ich Unternehmen und Privatpersonen dringend, sich vor konkreter Bauplanung mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, damit wir die Projekte beratend begleiten können. Interessenten können sich mit entsprechenden Fragen direkt an mich wenden.

Wie sehen Sie Ihre Chancen für den Antrag der Gemeinde, als Schwerpunktgemeinde anerkannt zu werden? Immerhin ist Ihr erster Antrag im vergangenen Jahr abgelehnt worden.
Schönbett: Die Konkurrenzsituation ist natürlich groß. Aber durch unsere intensiven Vorarbeiten der vergangenen Jahre sowohl mit dem MLR in Stuttgart sowie mit den verantwortlichen Stellen beim Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Lörrach haben wir unsere Anliegen und unsere Ziele vermitteln können. Bei der letzten Gemeinderatssitzung hat Herr Müller-Bremberger, der beim RP Freiburg für die ELR-Förderungen zuständig ist, gesagt, dass er unsere Chancen sehr positiv beurteilt. Ich bin also sehr zuversichtlich, dass es in diesem Jahr klappt.

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