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Kein Lager für Pyrotechnik in Maulburg

Gemeinderat verweigert Einvernehmen zur Bauvoranfrage für ehemalige Koi-Zucht

Maulburg (hf). In seiner Sitzung vom Montag verweigerte der Gemeinderat Maulburg einstimmig das Einvernehmen für eine Bauvoranfrage, nach der ein Interessent auf dem Gelände der ehemaligen Koi-Zucht eine Werkstatt und ein Lager für Pyrotechnik errichten will und dafür eine Nutzungsänderung für das Gelände beantragt. Bürgermeister Jürgen Multner erklärte nach dem Beschluss, die Hoheit für eine Genehmigung liege bei der Gemeinde. Nach dem ablehnenden Entscheid des Gemeinderates sei es der Baubehörde beim Landratsamt nicht mehr möglich, eine andere Entscheidung in dieser Frage zu fällen.

Sehr zahlreich waren interessierte Bürger wegen dieses Tagesordnungspunkts in den Ratssaal geströmt, um den Beratungen zu folgen. In einer einleitenden Information gab der Bürgermeister einige Erläuterungen, da die Frage eines Lagers für Pyrotechnik in Maulburg für einige Aufregung in der Bürgerschaft und auch in den sozialen Medien gesorgt hatte. Aufgrund einer Erbausschlagung ist das Eigentum an dem Grundstück (Flurstück Nr. 485, Am Dinkelberg) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. In einer ersten Runde der Zwangsversteigerung im Januar 2017 hatte sich kein Angebot ergeben, das der Gläubiger der Verpflichtungen akzeptieren wollte. Vor einer anstehenden zweiten Versteigerungsrunde, hatte ein Interessent aus Murg, die entsprechende Bauvoranfrage gestellt. „Diese Anfrage ging direkt auf dem korrekten Weg bei der Gemeinde ein“, berichtete der Bürgermeister und trat damit Gerüchten entgegen, die Anfrage sei über das Landratsamt gestellt worden. Es sei auch durchaus legitim, so Jürgen Multner weiter, dass sich ein Kaufinteressent vor einem Kauf darüber Klarheit verschaffen wolle, was er mit dem Grundstück später anfangen könne.

In der Stellungnahme der Verwaltung ist detailliert beschrieben, dass das betreffende Grundstück im Außenbereich liegt und daher keine gewerbliche Nutzung –Ausnahme: privilegierte Bauvorhaben – möglich ist. Daher habe das Landratsamt auch frühere Bestrebungen der Koi-Zucht aus Ausbau und Bau eines Ladensauf dem Gelände abgelehnt. Da der jetzige Antragsteller seinen Betrieb in einem Gewerbegebiet in Murg-Hänner führt, muss davon ausgegangen werden, dass die gleiche Nutzung für eine Ansiedlung in Maulburg vorgesehen ist. Die beantragte Nutzungsänderung ist für das Grundstück, das im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, nicht möglich. Im Baugesetzbuch vorgesehene Ausnahmen in Einzelfällen treffen für das geplante Vorhaben nicht zu. Deshalb schlug die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage nicht zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Der Bürgermeister präzisierte, dass sich auch die Baubehörde des Landratsamtes nicht über diesen Gemeinderatsentscheid hinwegsetzen kann. „Natürlich bleibt es dem Antragsteller unbenommen, im Klageverfahren seine Interessen weiter zu verfolgen“ , führte Jürgen Multner aus. „Aber dann sehen wir uns vor Gericht wieder.“

Nach der ausführlichen Einleitung durch Bürgermeister Multner und durch die eingehende Stellungnahme der Verwaltung in der Beschlussvorlage, waren Unsicherheiten in der Bürgerschaft beseitigt und in den Wortmeldungen der Bürger, die Jürgen Multner bei dieser Frage zuließ, kam keine kontroverse Diskussion mehr auf.

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