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Gemeinderat stimmt für vorzeitigen Baubeginn der Sanierung an der Nachbarschaftsschule

Kleines Wiesental (hf). Mehrheitlich – bei einer Enthaltung von Jürgen Lacher – stimmte der Gemeinderat des Kleinen Wiesentals dafür, den Baubeginn der Sanierungsmaßnahmen an der Nachbarschaftsschule vorzuziehen. Das Risiko, bei Ausbleiben der Fördermittel die Kostendifferenz aus Gemeindemitteln vorfinanzieren zu müssen, nahm der Gemeinderat auf Anraten der Verwaltung dabei bewusst in Kauf.

Im Juni 2015 hatte der Gemeinderat beschlossen, im Jahr 2016 Fördermittel zur Sanierung der Nachbarschaftsschule sowohl beim Ausgleichstock  wie auch aus dem sogenannten Ausgleichstock 2 nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu beantragen. Allerdings müssen Vorhaben die mit diesen letztgenannten Mitteln gefördert werden, zwingend bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein, sonst geht der Komplette Zuschuss verloren, wie Bürgermeister Gerd Schönbett erläuterte. Wegen dieser Fristsetzung erteilt das Regierungspräsidium für solche Vorhaben eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, was beinhaltet, dass mit dem Vorhaben begonnen werden kann, auch wenn die eigentliche Bewilligung noch nicht vorliegt.

Gerd Schönbett informierte, dass der vorzeitige Beginn das Risiko birgt, dass die beantragten Fördermittel nicht oder nicht vollständig bewilligt werden. In diesem Falle bliebe die Gemeinde auf der Kostendifferenz sitzen. Die Verwaltung des Kleinen Wiesentals  hält dieses Risiko für kalkulierbar. Das Projekt der Sanierung der Nachbarschaftsschule wurde mit den zuständigen Stellen beim RP besprochen. Dort wurde der Sinn des Projektes grundsätzlich bejaht, die reguläre Förderung über den Ausgleichstock wurde in Aussicht gestellt, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Sollte der Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock 2 abgelehnt werden, müsste die Gemeinde zwei Jahre in Folgeeinen Förderantrag zur Sanierung der Schule über den regulären ausgleichstock stellen.

Aus Sicht der Verwaltung bietet der vorzeitige Baubeginn dennoch einige Vorteile, wie Bürgermeister Schönbett erläuterte. Es gibt eine größere zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Potentiell können bessere Angebote erzielt werden, wenn die Ausschreibung frühzeitig vor Bekanntgabe der Förderbescheide erfolgen kann. Und gegenüber dem Regierungspräsidium kann ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass für die Gemeinde die Umsetzung dieser Maßnahme sehr wichtig ist.

Nach kurzer Diskussion folgte der Gemeinderat der Argumentation der Verwaltung und stimmte dem vorzeitigen Baubeginn mehrheitlich zu.

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