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Gemeinderat Schönau definiert Vorgaben für die Bebauung des „Bahngeländes“

Engagierte Diskussionen über das weitere Vorgehen im Rat

Schönau (hf). Nach langen und intensiven Diskussionen entschied der Gemeinderat Schönau mit Mehrheit über die Vorgaben des Bebauungsplans „Bahngelände“ und beauftragte die Verwaltung, einen geeigneten Investor zu suchen. Gegen diesen Vorschlag stimmten Mechthild Münzer (CDU) und Marika Prekur (FW).

Da beabsichtigt ist, das brachliegende Gelände hinter der ehemaligen Sparkasse und eventuell auch das bebaute Grundstück Friedrichstraße 16 an einen Investor zu verkaufen, hatte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Stadtplaner einen konkreten Ablaufplan skizziert (siehe Infokasten „Ablaufplan“). Weiter legte die Verwaltung zur Sitzung aufgrund bisheriger Beratungen im Gemeinderat den Vorschlag für ein Nutzungskonzept für das unbebaute Grundstück Flst. Nr. 258 vor zur Beratung und zum Entscheid vor (siehe Infokasten „Vorschlag Nutzungskonzept).

Zu Beginn der Beratungen erläuterte Bauamtsleiter Klaus Steinebrunner, dass der Ablaufplan auf Anregung des Stadtplanungsbüros erstellte wurde, um konkret möglichen Bauträgern oder Investoren die Rahmenbedingungen für ein sinnvolles Konzept an die Hand geben zu können.

In den Beratungen war eine der Schlüsselfragen, was unter „bezahlbarem Wohnraum“ zu verstehen ist oder an welche Zielgruppe sich ein künftiges Wohnraum-Angebot richten soll. Sebastian Sladek fragte konkret, ob bei den im Nutzungskonzept gemachten Vorgaben überhaupt Wohnungen entstehen werden, die für „Normalbürger“ noch bezahlbar sind. Bürgermeister Peter Schelshorn machte darauf aufmerksam, dass im Nutzungskonzept bewusst drauf hingewiesen wird, dass kein sozialer Wohnungsbau“ entstehen soll. Ein möglicher Investor müsse für sich entscheiden können, ob er die Wohnungen, die er bauen will, auch am Markt platzieren kann. Daran schloss Marika Prekur die Frage an, für wen eigentlich gebaut werden soll. Die gemachten Vorgaben (Tiefgarage, Barrierefreiheit, Aufzug und flexibler Grundriss für Wohnungen) würden die Quadratmeterpreise für die Wohnungen so erhöhen, dass sie für Viele nicht mehr bezahlbar werden. Von mehreren Gemeinderäten wurde daraufhin angeregt, einen Höchstpreis pro Quadratmeter in das Nutzungskonzept aufzunehmen. Dagegen wehrte sich der Bürgermeister. „Wir können die Vorgaben nicht so eng gestalten, dass es für einen Investor fraglich wird, ob ein solches Bauprojekt überhaupt noch wirtschaftlichen Sinn macht“, stellte Peter Schelshorn fest. Außerdem liegen bei der Verwaltung mehrere konkrete Anfragen nach Wohnungen vor, bei denen die erwähnten Leistungen nachgefragt werden, so der Bürgermeister. Die Anregung  von Mechthild Münzer, die Stadt Schönau könne selbst als Bauträger auftreten, „dann behält man Alles in der Hand“, wurde abschlägig beschieden. Dazu habe die Stadt weder die Kompetenz noch die Kapazität, erklärte Peter Schelshorn.

Da sich in der Diskussion keine einheitliche Stimmung abzeichnete, warf Mechthild Münzer die Frage auf, warum jetzt dieser Zeitdruck vermittelt werde. „Bei einem Projekt dieser Größenordnung sollten wir uns für den Entscheid die nötige Zeit geben“, regte die Gemeinderätin an. Hier meldete sich der Bürgermeister mit klaren Worten zur Frage. „Wir diskutieren jetzt seit drei Jahren über dieses Projekt. Und wir müssen einmal zum Ende kommen. Wir entscheiden heute über einen Planungsauftrag. Für Details, die in einemkünftigen Bebauungsplan festgelegt werden, behalten wir alle Gestaltungsmöglichkeiten in der Hand,“ stellte er fest.

In das Nutzungskonzept wurde von Ulrich Schlageter ergänzend der Bau eines Kinderspielplatzes aufgenommen. Weiter wurde festgehalten, dass das Haus Friedrichstraße 16 vermutlich in dem geplanten Sanierungsgebiet liegen wird und eventuell mit Sanierungsmitteln entwickelt werden kann. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung über die Bebauung des unbebauten Grundstücks hinter der ehemaligen Sparkasse und dem Auftrag an die Verwaltung, einen geeigneten Bauträger / Investor zu suchen mit Mehrheit  bei zwei Gegenstimmen zu.

„Ablaufskizze“

Die Stadt muss klar vorgeben, welche Nutzungen sie auf dem Areal entwickeln möchte und hierzu klare Vorgaben für einen  Bauträger / Investor formulieren.
Danach kann ein geeigneter Investor / Bauträger gesuchtund beauftragt werden. Dieser erarbeitet mit der Verwaltung und dem zuständigen Stadtplaner (Büro fsp in Freiburg) ein städtebauliches bzw. hochbauliches Konzept. Insbesondere ist zu prüfen, ob das bestehende Gebäude erhalten oder an dessen Stelle ein neues Gebäude errichtet werden kann.
Für die weitere Planung muss aufgrund der Geländeverhältnisse eine Geländevermessung durchgeführt werden. Hierbei sind – auch im Hinblick auf die Höherentwicklung der geplanten Gebäude – die benachbarten Bestandsgebäude aufzunehmen.
Erst danach kann dann ein sinnvolles städtebaulich/hochbauliches Konzept erarbeitet und planungsrechtlich umgesetzt werden.

„Nutzungskonzept“:

  • Verdichtete Bebauung
  • Tiefgarage
  • Barrierefreiheit (Aufzug etc.)
  • 2-Zimmerwohnungen, 4-Zimmerwohnungen mit flexiblem Grundriss (aus einer 4-Zimmerwohnung können bei Bedarf zwei 2-Zimmerwohnungen gemacht werden)
  • Bezahlbarer Wohnraum, aber kein sozialer Wohnungsbau
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz (falls vorhanden)
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • Kinderspielplatz

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