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Benutzungsgebühren der städt. Kinderbetreuungseinrichtungen – Zuschussanträge jetzt stellen!

Im Vorfeld des Kindergartenjahres 2017/2018 erinnert die Stadt Schopfheim nachfolgend an die geltende Regelung:

In der Satzung ist ein Grundbeitrag angegeben, der von allen Eltern zu entrichten ist. Dieser Grundbeitrag beträgt derzeit zwischen 91,00 € und 115,00 € sowie Verlängerte Öffnungszeiten zwischen 114,00 € und 144,00 € je nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder unter 16 Jahren. Familien mit fünf und mehr Kindern sind grundsätzlich von der Entrichtung des Elternbeitrages befreit.

Zusätzlich zur Staffelung nach Familiengröße gewährt die Stadt einkommensabhängige Zuschüsse zu den Elternbeiträgen.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:

  • Wer keinen Zuschussantrag stellt oder über mehr als 55.000,00 € Bruttojahreseinkommen verfügt, zahlt den o.g. Grundbeitrag.
  • Maßgeblich für die Berechnung des Zuschusses sind die gesamten Brutto-Einkünfte des vorangegangenen vollen Kalenderjahres.
  • Der Zuschuss ist gemäß Satzung in jedem Kindergartenjahr für jedes Kind neu zu beantragen.

Eltern, die für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Gewährung eines Zuschusses wünschen, werden gebeten, die Zuschussanträge mit den entsprechenden und vollständigen Einkommensnachweisen möglichst bis zum 31.07.2017 einzureichen, damit die Antragsbearbeitung und Bezuschussung rechtzeitig zum 01. September 2017 erfolgen kann. Antragsformulare sind bei der Stadt Schopfheim, FB III, Fachgruppe 2 Bürgerservice, Familie und Soziales, Hauptstraße 23 sowie in den städtischen und kirchlichen Kindergärten erhältlich.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass rückwirkende Bewilligungen generell nicht möglich sind. Dies bedeutet, dass Zuschussanträge während des laufenden Kindergartenjahres immer erst im Monat nach Vorlage der maßgeblichen Unterlagen Berücksichtigung finden können.

Bei Fragen stehen Ihnen Lea Grothkopp, Tel.: 07622 / 396 – 146 (Montag – Freitag) oder Uta Leisinger, Tel.: 396 – 152 (Dienstag, Donnerstag und Freitag) gerne zur Verfügung.

Eine Mitteilung der Stadt Schopfheim

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